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Das Rechtssystem, das einst Autoren, Verleger und Leser in gutem Verhältnis zueinander hielt, gibt heute Verlagen ein bedrohliches Übergewicht. „Ich halte das für eine gefährliche Entwicklung“, erklärt der Direktor des Instituts für Medienrecht an der Universität Münster, Professor Thomas Hoeren, im Faust-Interview. Auch den „Aufruf der Urheber“, der von mehr als 6000 deutschen Schriftstellern unterzeichnet worden ist, hält er für fehlgeleitet und wenig hilfreich.

Faust-Gespräch über Urheberrecht und Leistungsschutz

Monopolrecht auf Worte

Herr Prof. Dr. Hoeren, in Ihrem Beitrag „Was bleibt vom Urheberrecht im Zeitalter von Filesharing und Facebook“ ( hier) beschreiben Sie die Veränderungen, denen das Urheberrecht in jüngster Zeit ausgesetzt ist. Was waren die Auslöser für diese Veränderungen?

Früher gab es ein Dreieck von Verwertern, Nutzern und Urhebern. Dieses Dreieck war lange Zeit halbwegs im Gleichgewicht, Rechte und Schranken waren austariert. Dieses Gleichgewicht ist zerbrochen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, ich greife einige heraus:

Erstens, die Urheber sind gegen die Übermacht der Verwerter nicht richtig geschützt, das ist ein riesiges Problem. Die klassischen Kreativen geben mit einem Rechte-Buyout-Vertrag alle Rechte an die Großen ab, ohne angemessen vergütet zu werden. Durch die Enquete-Kommission „Kultur“ im Bundestag weiß man, wie schlecht es Künstlern in Deutschland geht, das Durchschnittseinkommen sieht katastrophal aus. Dass die Verwerter immer mächtiger geworden sind, hat auch mit der Verstärkung der Leistungsschutzrechte für Verwerter zu tun. Der BGH sagt, schon wenn man beispielsweise das kleinste Partikel Musik übernimmt, greift man in die Rechte der Verwerter ein. Dementsprechend sind die Leistungsschutzrechte und auch die Schutzfristen für Verwerter immer weiter ausgeweitet worden.

Zweitens sind die Nutzerinteressen in Deutschland ein Problem: Wir haben keine Organisation, die Nutzerinteressen vertritt. Die Verbraucherschutzverbände interessieren sich zwar für den besten Kühlschrank, sie kümmern sich aber kaum um Fragen der Privatkopierfreiheit oder die Zitatfreiheit. Das waren alles klassische Freiheiten, die von den Verwertern immer mehr unterlaufen bzw. eingeengt worden sind, das heißt, die Verwerter haben immer mehr Rechte, die Urheber verlieren alles und die Nutzer stehen da mit Schranken-Bestimmungen aus den 60er Jahren, die kaum noch eine Bedeutung haben.

Nun sollen auf Urheberseite die Daumenschrauben noch einmal nachgezogen werden. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage veröffentlicht. Offiziell heißt es, das Gesetz solle Presseerzeugnisse, also Zeitungen, im Internet besser schützen. Dieser Entwurf wird von Journalistenverbänden sehr kritisch gesehen. Wie beurteilen Sie den Entwurf?

Es geht um Zeitungsverleger, vor allem Burda und Springer. Sie scheinen erst einmal ein Argument für sich zu haben. Denn Tonträgerhersteller oder Filmproduzenten haben Leistungsschutzrechte, nur die Verleger nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber ihnen 1909 ein ganzes Gesetz zusätzlich geschenkt, das sogenannte Verlagsgesetz, das gilt noch heute und ermöglicht zugunsten der Verleger schon jetzt eine sehr weitreichende Rechteeinräumung. Dieses Geschenk wird aber gerne von den Verlegern „vergessen“. Die Zeitungsverleger sagen, wir brauchen im Kampf gegen Google ein Leistungsschutzrecht, weil die Texte dort so schnell zu sehen sind.

Ich halte schon das Grundanliegen für falsch. Wer im Internet ist und gesehen werden will, braucht auch Google. Es kann nicht sein, dass die Verleger, die ihre Texte für Suchmaschinen optimieren, jetzt anfangen, auf diese Suchmaschinen einzuschlagen. Ein andere Frage ist, wie formuliert man eigentlich ein Leistungsschutzrecht für Verleger? Wenn ich kleinste Partikel schütze, sogar Worte, schaffe ich Monopolrechte an Worten. Das kann nicht richtig sein. Ich halte das für eine ganz gefährliche Entwicklung. Das Dreieck, von dem ich sprach, bricht auseinander, das Gleichgewicht stimmt nicht mehr.

Beim geplanten Leistungsschutzrecht stimmt auch das Verhältnis zwischen Verleger und Autor nicht. Man gibt einem Verleger Monopolrechte an einzelnen Worten – und die Autoren fallen dabei völlig aus dem System heraus. Die Rechte der Autoren schwinden – zugunsten einer Übermacht der Verleger. Man muss bedenken: Die Zeitungsverleger haben eine gigantische Macht über die Politik, die Politik hängt an den Zeitungsverlegern und diese nutzen ihr enormes erpresserisches Potential.

Die Kritik setzt am Verbot der kleinteiligen Wiedergabe von Texten an, selbst Facebook-Snippets, die von den Zeitungen ja zur Zeit noch selbst bei Facebook nutzbar gemacht werden, um von dem Verbreitungseffekt zu profitieren, wären verboten.

Ja, auch Snippets fallen darunter. Das andere Problem ist, dass der Gesetzgeber jetzt schon bei dem Versuch gescheitert ist, das Gewerbliche vom Privaten abzugrenzen. Der Gesetzentwurf soll ja nur das Gewerbliche umfassen. Was ist aber mit jemandem, der eine Facebook-Seite hat, die sponsored links enthält und für die er vielleicht sogar etwas Geld bekommt. Was ist mit jemandem, der zwar eine Seite mit freiem redaktionellem Inhalt hat, der aber mit Drumherum-Leistungen Geld verdient, ist das gewerblich oder nicht-gewerblich? Wenn das im Gesetz nicht konturiert ist, haben wir ein Monopolrecht über selbst kleinste Wortfetzen, das der gesamten Internetszene um die Ohren gehauen werden kann. Das kann nicht sein!

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht ist also noch nicht bis zu Ende gedacht?

Ich glaube nicht, dass er kommt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das gut gemacht. Sie hatte den Entwurf nachweislich schon über Monate in der Schublade, wollte aber das Gesetz nicht. Durch die Koalitionsgespräche kam sie so unter Druck, dass sie gedacht haben mag: Na gut, wenn ihr es wollt, ziehe ich den Entwurf aus der Schublade und bringe ihn ins Parlament, da wird das Gesetzesprojekt sowieso nicht durchkommen. Ich glaube auch, dass es nicht durchkommt.

In den vergangenen Monaten hat der „Aufruf der Urheber“ (abrufbar unter www.wir-sind-die-urheber.de) für Schlagzeilen gesorgt. Dort wenden sich ca. 6.000 deutsche Schriftsteller gegen die Abschaffung des Urheberrechts, das sie als „historische Errungenschaft bürgerlicher Freiheit gegen feudale Abhängigkeit“ und Garanten für die „materielle Basis für individuelles geistiges Schaffen“ bezeichnen. Von der Gegenseite wird eine generelle Abschaffung des Urheberrechts zwar (noch) nicht gefordert, wohl aber die kostenfreie Möglichkeit zum Austausch von digitalen Inhalten für den privaten Gebrauch oder die Einführung einer sog. Kulturflatrate für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet. Sind derartige Modelle sinnvoll? Wohin würden sie, Ihrer Meinung nach, führen?

Beim Aufruf der Autoren muss man aufpassen, Erstunterzeichner wurden vom Deutschlandradio angerufen, um zu fragen, ob sie bei einer Sendung über den Urheber-Aufruf mitmachen würden. Die Autoren konnten sich nicht erinnern, dass sie unterzeichnet hatten und was der Inhalt des Textes war. Ich glaube, dass die großen Verlage ihre Autoren angeschrieben haben und ihnen gesagt haben: Ihr müsst da mal was unterschreiben, es geht um die Abschaffung des Urheberrechts, das könnt ihr doch im Ernst nicht wollen. Und dann haben viele Leute blind unterschrieben. Der Text selbst ist wirr, er enthält Sachverhalte, die wissenschaftlich nicht stimmen.

Was mich außerdem stört, ist das Niveau der Diskussion über Urheberrecht. Beide Seiten wirken extrem polarisierend, sowohl die Piraten als auch die Gegenseite. Es findet jetzt eine Kneipendiskussion statt, die uns in keinster Weise weiterbringt, die eigentlich alles torpediert. Urheberrecht ist nicht einfach. Es ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, bei dem in den Details die Musik steckt. Ich würde mir wünschen, dass man wieder in die Detaildiskussion einsteigt.

Deshalb sind auch so plakative Kampfworte wie „Kulturflatrate“ in keinster Weise hilfreich.
Wir werden nie eine Kulturflatrate haben, denn niemand wird bereit sein, pauschal wie bei der GEZ 100 bis 200 Euro im Monat für Nutzungen zu bezahlen, die er gar nicht macht. Eine Frage wäre auch, wer das kassiert? Das müsste über die Verwertungsgesellschaften erfolgen und dann kassieren ja auch die Urheber mit, das aber wollen wiederum die Verwerter nicht. Wenn man differenziert diskutiert, könnte man jedoch über eine Wissenschaftsflatrate nachdenken, das wäre für den Bereich Wissenschaft eine sinnvolle Sache. Die Studenten zahlen als Semestergebühr noch 200 Euro zusätzlich und bekommen dafür den Zugriff auf bestimmte Datenbanken, die sie brauchen. Das funktioniert in den Niederlanden, erstaunlicherweise wird hier in Deutschland gar nicht darüber diskutiert.

Gegner der Freigabe urheberrechtlich geschützter und im Internet veröffentlichter Inhalte für den privaten Gebrauch fordern eine schärfere Überwachung des Internets (Stichwort Vorratsdatenspeicherung), die u.a. die verstärkte strafrechtliche Ahndung der im Internet begangenen Urheberrechtsverstöße ermöglichen soll. Was ist von dieser Position zu halten?

Ich glaube nicht, dass einer aus der Musikindustrie daran denkt, das Strafrecht zu verschärfen, dazu bräuchte man Staatsanwälte, die mitziehen. Kaum ein Staatsanwalt in Deutschland hat Interesse an irgendeiner Strafverfolgung von Kids.

Man kann die jetzige Situation auch als Chance begreifen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer berühmten Rede zum Urheberrecht gesagt, wir schützen im Urheberrecht keine veralteten Geschäftsmodelle. Verleger, die gegen Google kämpfen, weil sie ihre Tageszeitung retten wollen, müssen sich selbst etwas überlegen. Und es gibt gute Chancen. Kids kaufen, wenn ihnen neue Musik gefällt, wieder CDs, auch das „crowd-funding“ ist eine große Chance. Es gibt Autoren, die über das Internet sagen, ich brauche 2000 Euro, dann schreibe ich euch ein tolles Buch – und das Projekt kommt zustande. In anderen Bereichen kehrt das Personalisierte zurück. Leute kaufen vielleicht nicht so viel Musik, gehen aber wieder gerne ins Konzert, plötzlich sind die Konzerte voll.

Sind diese Mechanismen auf die Welt der Texte und Bücher übertragbar?

In der Autorenwelt fehlen Zahlen. Da streiten sich die Geister, ob E-Books das klassische Buch kaputt machen, oder schlimmer, ob wir mit einer E-Book-Piraterie-Welle rechnen müssen. Es gibt natürlich solche Pirateriefälle, aber das hat bei weitem nicht die Bedeutung wie Peer-to-Peer-Kopien in der Musikindustrie. Ich glaube auch nicht, dass das gedruckte Buch verschwinden wird, da ist viel Haptisches dabei. Die Leute wollen noch ein schönes Buch haben, und dieses Lesen auf Kindles ist geschmack- und sinnlos. Ich glaube zumindest für Europa nicht, dass sich das in großem Umfang durchsetzen wird.

Welche Möglichkeiten haben Kreative bereits heute, sich gegen Verletzungen ihrer Rechte im Internet zu schützen? Worauf sollten sie zukünftig achten?

Kreative sollten sich überhaupt überlegen, ob es sich lohnt, gegen Piraterie vorzugehen. Für viele Kreative ist das Internet eine Chance, bekannt zu werden. Ich habe viel mit deutschen Dokumentarfilmern zu tun, die wollten auch schon gegen Leute vorgehen, die ein- zweimal einen Dokumentarfilm irgendwo eingestellt haben, bis sie erkannt haben: Eine bessere Chance auf Werbung gibt es gar nicht. Bei Filmprodukten ist die Qualität, die man im Netz herunterladen kann, so schlecht, dass sich die Leute beim Film doch lieber eine DVD kaufen.
Man muss sich also die einzelne Branche ansehen. Im Textbereich wird schnell kopiert, man sollte das Web als Autor im Blick haben, indem man regelmäßig das Internet konsultiert. Mit ein paar Catch-Words kann man relativ einfach sehen, wo man mit seinem Originaltext auftaucht. Wenn man das Gefühl hat, das sind wirklich private Nutzer, die ein Gedicht toll finden, reicht eine „Soft-Abmahnung“. Man sagt, Du kannst mich doch wenigstens mal zitieren oder einen Verweis auf mein Buch geben. Wenn die Nutzung in den gewerblichen Bereich übergeht, würde ich sofort mit Anwälten vorgehen, es geht um Schadensersatz, und der ist richtig hoch … zugunsten des entsprechenden Urhebers.

Ein international bekannter Sänger wurde vor einiger Zeit von der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verklagt, weil er Kritiken seiner Konzerte auf seiner Homepage eingestellt hat. Solche Beispiele zeigen, wie sehr das Gleichgewicht im zuvor erwähnten Dreieck zerstört worden ist. Das Interesse der Verlage erscheint hier sehr fragwürdig.

Die Verlage sind in den letzten Jahren extrem unter Druck gewesen, und ich glaube, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Recht, es geht zum Teil auch um veraltete Geschäftsmodelle. Man wusste selbst als Verlag nicht, wie man mit dem Medium Internet umgehen sollte. Dann kam der dubiose Streit über Pressespiegel, man musste als Verlag bis zum BGH klagen, und irgendwann mag sich bei einigen Verlagen im Kopf festgesetzt haben, dass man gegen jeden klagt, der einem vor die Flinte kommt. Dass die Verlage damit ihre eigenen Fans bestrafen – denn so ein Künstler macht ja auch wieder Werbung für die Süddeutsche, wenn er die Rezensionen auf seine Homepage stellt –, das ist aus dem Blick geraten.

Auch der Autor gerät aus dem Blick, denn der Verlag könnte, wenn der Entwurf Gesetz wird, Urheber-Rechte geltend machen, ohne mit dem Autor Rücksprache zu nehmen …

Ja, das ist auch noch eine der Perversionen beim Leistungsschutz für Verleger. Die Verleger holen sich das komplette Rechtepaket von den Autoren und können daraus vorgehen. In der Tat reden wir jetzt hier über eine Diskussion, die vollkommen an den Autoren vorbeigeht. Die Autoren wollen vielleicht sogar im Internet gesehen werden und freuen sich, wenn sie jemand zitiert, das ist auch Art Anerkennung. Weil sie aber die Rechte abgegeben haben, sind sie im Grunde machtlos. Wir brauchen ein starkes Urheber-Vertragsrecht, also eine massive, breite Änderung des Gesetzes und der Rechtsprechung, damit wir die schwachen Autoren gegen die Übermacht der Zeitungsverlage schützen können.

Können Sie das Urheber-Vertragsrecht genauer erläutern?

Seit einem Jahr sind die deutschen Oberlandesgerichte zu meiner Freude dabei, immer mehr AGBs der Zeitungsverlage zu zerschießen. Zu zerschießen heißt, sie sagen, es kann nicht sein, dass man von Merchandising- bis Theaterrechten alles an einen Zeitungsverlag abgibt, für den man einmal einen kleinen Text geschrieben hat. Ganze Klauseln brechen nach dieser neuen Rechtsprechung zusammen wie beispielsweise: „Hiermit gebe ich alle meine räumlich und zeitlich unbeschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte usw. an den Verleger ab“. Zu meinem Leidwesen hat der Bundesgerichtshof, ohne dass wir das Urteil jetzt im Detail kennen, am 31. Mai entschieden, dass solche Buyout-Klauseln in Ordnung sind. Der BGH hat aber auch ausweislich seiner Pressemitteilung betont, dass man Urhebern nach § 32 UrhG eine angemessene Vergütung auszuschütten hat. Man kann jetzt also nicht mehr in den Autorenvertrag hineinschreiben, mit der Summe X sind alle Vergütungen abgedeckt. Diese Klauseln will auch der BGH nicht mehr. So haben wir jetzt einen Einstieg zu sagen, die Autoren müssen, wenn sie schon alle Rechte abgeben, zumindest fair bezahlt werden.

Was fair ist, wird dann im Einzelfall geklärt?

Ja, das ist natürlich der Fluch, deshalb bin ich auch ein Kritiker dieses schon bestehenden Grundsatzes der angemessenen Vergütung gewesen, Thomas von Aquin hat schon darauf hingewiesen, „iustum pretium“, der gerechte Preis ist von Juristen nicht zu ermitteln. Eine Preiskontrolle ist nicht Aufgabe von Juristen, aber eine Kontrolle der Klauseln über zu übertragende Rechte. Wir brauchen insoweit eine gesetzliche Neuregelung zum Schutz vor Buyoutverträgen.

Das Faust-Gespräch führten Andrea Pollmeier und RA Astrid Ackermann.

Zur Vita:
Thomas Hoeren

Kommentare


petmar - ( 28-06-2012 01:38:41 )
Kleine Korrektur: Das Verlagsgesetz stammt aus dem Jahre 1901!

Alban Nikolai Herbst - ( 28-06-2012 08:04:32 )
Diese Unterschriften der 6000, die sich obendrein mit einer Abwertung poetischer Formen im Internet zumindest indirekt verbinden, zeigen vor allem, wie n a i v diese Kollegen sind oder aber, unter welch bewußtem, auf Kosten der Kunst gehendem Wegdrängen anderer poetischer Formen sie, wenn man gutwillig ist, Besitzstandswahrung sowie die Wahrung ihrer vorgeblichen Deutungshoheiten betreiben, bzw., wenn man böswillig ist, mit welch einer propagandistischen Mentalität sie der Verdrängung Andersdenkender zuneigen. Selbst Kolleginnen und Kollegen, die ich literarisch sehr schätze, zum Beispiel Sibylle Lewitscharoff, stehen nicht an, ihre Kenntnislosigkeit geradezu wie Parolen einer allgemeinen Gewißheit auszugeben, ohne zu merken, für wen sie das eigentlich tun, d.h. vor welch einen - politisch restaurativen - Karren sie sich dabei spannen lassen.

Alban Nikolai Herbst

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erstellt am 26.6.2012
aktualisiert am 11.1.2018